Jugendschutzuntersuchung

Möchten Jugendliche unter 18 Jahren eine gewerbliche Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen, schreibt das Gesetz zuvor eine ärztliche Untersuchung vor, die auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muß. Zweck dieser ärztlichen Untersuchung ist es, eine Gefährdung der Gesundheit des Jugendlichen durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden.

Zunächst wird der aktuelle Gesundheitszustand anhand vorgeschriebener Untersuchungsrichtlinien erhoben. Sie umfasst auch eine Ganzkörperuntersuchung, eine Urinuntersuchung und die Überprüfung der Sehkraft und des Hörvermögens, ggfs ist auch eine Blutuntersuchung erforderlich. Außerdem wird bei uns auch der Impfstatus überprüft.

Wurden bei diesen Untersuchungen durch die Tätigkeit hervorgerufene gesundheitliche Schäden oder mögliche Gefahren für den Gesundheitszustand festgestellt, kann eine weitere außerordentliche Nachuntersuchung erfolgen.

Da zur Durchführung der Untersuchung etwas Zeit erforderlich ist, sollte dazu ein gesonderter Termin während der Öffnungszeiten der Praxis vereinbart werden.